Wenn es in Deutschland um Sicherheit und Compliance geht, denken viele zuerst an den TÜV. Die Marke steht für Verlässlichkeit, geprüfte Qualität und hohe Standards. Kein Wunder also, dass Entscheider bei der neuen KI-Verordnung der EU reflexartig fragen: Brauchen wir eine TÜV-Schulung für den AI Act? Die Antwort ist differenzierter als erwartet. Art. 4 der EU-VO 2024/1689 verlangt Maßnahmen für KI-Kompetenz, aber kein bestimmtes Zertifikat und keinen bestimmten Anbieter. Dieser Artikel ordnet ein, was TÜV und DEKRA konkret anbieten, was das Gesetz tatsächlich verlangt und wann ein Online-Kurs die bessere Wahl für KMU ist.
Was bietet TÜV Rheinland konkret?
TÜV Rheinland hat mit dem Lehrgang "KI-Beauftragter (TÜV)" ein umfassendes Schulungsprodukt entwickelt. Der Kurs umfasst drei Tage, ist als Präsenz- oder Live-Online-Format buchbar und kostet 3.040,45 EUR pro Person. Die Teilnehmenden erhalten ein Zertifikat mit TÜV-Prüfzeichen. Inhaltlich deckt der Lehrgang Grundlagen der KI, den rechtlichen Rahmen einschließlich EU AI Act, Risikomanagement und Governance ab. Die Zielgruppe sind primär Compliance-Beauftragte, IT-Leiter und Datenschutzbeauftragte.
TÜV SÜD bietet kürzere Formate an: Ein- bis zweitägige Einführungen in den AI Act ab circa 800 EUR. DEKRA liegt mit ähnlichen Formaten bei rund 3.500 EUR. Alle drei Anbieter liefern solide Inhalte, erfahrene Referenten und eine anerkannte Marke. Daran gibt es nichts auszusetzen. Die entscheidende Frage ist eine andere: Verlangt das Gesetz diese spezifische Form der Schulung?
Was sagt das Gesetz wirklich?
Art. 4 der EU-VO 2024/1689 formuliert die Pflicht bewusst offen. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen treffen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Das Gesetz verweist dabei auf Wissen, Erfahrung, Ausbildung und Schulung der betreffenden Personen sowie den Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden.
Drei Punkte sind hier entscheidend:
Erstens: Art. 4 nennt keinen konkreten Anbieter, kein bestimmtes Prüfformat und keine akkreditierte Stelle. Es gibt keine Passage, die auf TÜV, DEKRA oder eine andere Institution verweist. Wer etwas anderes behauptet, liest den Gesetzestext nicht korrekt.
Zweitens: Die EU-Kommission hat im Mai 2025 klargestellt: "Companies are not required to obtain formal certifications to demonstrate AI literacy." Unternehmen müssen also keine formale Zertifizierung nachweisen, um ihre KI-Kompetenz zu belegen.
Drittens: DEKRA wurde zwar als erste akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle (Notified Body) für den AI Act benannt. Das betrifft aber die Zertifizierung von KI-Produkten nach den Hochrisiko-Anforderungen, nicht die Schulung von Mitarbeitenden nach Art. 4. Dieser Unterschied wird in der Praxis häufig verwechselt.
Entscheidend für ein mögliches Audit ist die Dokumentation: Welche Schulungsmaßnahme wurde durchgeführt, welche Inhalte wurden vermittelt, wer hat teilgenommen und wie wurde das Ergebnis festgehalten? Ein Online-Kurs mit Abschlusstest und Schulungszertifikat erfüllt diese Anforderungen genauso wie ein dreitägiges Präsenz-Seminar. Mehr zur rechtlichen Einordnung finden Sie auf unserer Erklärseite zu Artikel 4.
Vergleichstabelle: TÜV-Lehrgang vs. Online-Kurs
| Kriterium | TÜV KI-Beauftragter | Online-Kurs | | --- | --- | --- | | Preis | 3.040 EUR pro Person | ab 29 bis 99 EUR pro Person | | Dauer | 3 Tage (24 Stunden) | 30 bis 90 Minuten | | Format | feste Termine | 24/7, self-paced | | Rechtlich nötig für Art. 4? | nein | nein (beides gleichwertig) | | Für wen ideal? | 1 bis 2 Compliance-Verantwortliche | gesamtes Team | | Skalierbarkeit | gering (pro Person) | hoch (beliebig viele Teilnehmende) | | Branchenspezifisch | nein | ja, je nach Anbieter | | Marken-Prestige | sehr hoch (TÜV-Prüfzeichen) | geringer | | ROI bei 25 Mitarbeitenden | 25 x 3.040 = 76.000 EUR | 25 x 49 = 1.225 EUR |
Die letzte Zeile zeigt das zentrale Problem für KMU: Art. 4 richtet sich nicht nur an einzelne Beauftragte, sondern an alle Personen, die mit KI-Systemen arbeiten. In einem Unternehmen mit 25 Mitarbeitenden, die ChatGPT, Copilot oder andere KI-Tools nutzen, wäre eine flächendeckende TÜV-Schulung wirtschaftlich kaum darstellbar. Die Pflicht aus Art. 4 lässt sich mit einem skalierbaren Online-Kurs deutlich pragmatischer erfüllen.
Wann eine TÜV-Schulung sinnvoll ist
TÜV-Lehrgänge haben ihren berechtigten Platz. Sie sind eine gute Wahl für ein bis zwei designierte KI-Beauftragte im Unternehmen, die tiefes Fachwissen aufbauen und als interne Ansprechpartner fungieren sollen. In stark regulierten Branchen, etwa im Gesundheitswesen oder in der Finanzwirtschaft, kann das TÜV-Prüfzeichen gegenüber Aufsichtsbehörden oder Geschäftspartnern zusätzliches Vertrauen schaffen. Wenn Budget keine Einschränkung darstellt und Präsenz-Lernen mit direktem Austausch bevorzugt wird, liefert ein TÜV-Lehrgang ein exzellentes Lernerlebnis.
Der entscheidende Punkt: Eine TÜV-Schulung ist dann am wertvollsten, wenn sie als Ergänzung zu einer Basis-Online-Schulung für das gesamte Team eingesetzt wird, nicht als Ersatz dafür. Zwei Personen mit TÜV-Zertifizierung lösen nicht die Pflicht für die übrigen 23 Mitarbeitenden.
Wann ein Online-Kurs die bessere Wahl ist
Für die Pflichtabdeckung des gesamten Teams nach Art. 4 ist ein Online-Kurs in den meisten Fällen die pragmatischere Lösung. Das liegt an vier Faktoren:
Skalierbarkeit: Ob 5 oder 500 Mitarbeitende geschult werden müssen, der Aufwand wächst kaum. Neue Mitarbeitende können sofort nachgeschult werden, ohne auf den nächsten Seminartermin zu warten.
Kosten: Der Preisunterschied von Faktor 30 bis 100 ist für KMU kein Detail, sondern entscheidungsrelevant. Bei einem Unternehmen mit 50 Mitarbeitenden stehen 152.000 EUR TÜV-Kosten gegen 2.450 EUR für einen Online-Kurs.
Flexibilität: Mitarbeitende lernen dann, wenn es in ihren Arbeitsalltag passt. Kein Reiseaufwand, keine Terminblockierung ganzer Teams, keine Wartezeiten auf verfügbare Plätze.
Dokumentation: Ein guter Online-Kurs liefert automatisch alles, was für den Nachweis nach Art. 4 relevant ist: Teilnahmebestätigung, Testergebnis, Schulungszertifikat mit Datum und Inhalten. Das ist oft sauberer dokumentiert als eine Präsenzveranstaltung, bei der Teilnehmerlisten und Agenden manuell gepflegt werden müssen. Worauf es beim Nachweis der KI-Schulung konkret ankommt, haben wir gesondert aufgeschlüsselt.
Die stärkste Lösung für die meisten KMU ist deshalb nicht "entweder oder", sondern die Kombination: Ein Online-Kurs als Basismaßnahme für alle Mitarbeitenden und optional ein TÜV-Lehrgang für ein bis zwei Verantwortliche, die das Thema KI-Governance strategisch verantworten.
Was bedeutet das für Ihre Entscheidung?
Art. 4 der KI-Verordnung verlangt nachweisbare KI-Kompetenz. Die Marke TÜV ist dafür wertvoll, aber nicht erforderlich. Das Gesetz fragt nicht, welches Logo auf Ihrem Schulungszertifikat steht, sondern ob Ihre Mitarbeitenden die Risiken und Grenzen der KI-Systeme verstehen, die sie nutzen.
Für KMU ergibt sich daraus eine klare Handlungsempfehlung: Decken Sie die Pflicht zuerst breit und pragmatisch ab. Ein strukturierter Online-Kurs mit Abschlusstest und Schulungszertifikat schafft die Basis. Danach können Sie gezielt vertiefen, ob mit TÜV, Präsenz-Seminar oder In-House-Schulung.
Wenn Sie die Pflicht aus Art. 4 jetzt umsetzen wollen, finden Sie auf der Kursseite einen kompakten Online-Kurs mit Schulungszertifikat für Einzelpersonen und Teams. Für den rechtlichen Hintergrund empfehlen wir zusätzlich unsere Erklärseite zu Artikel 4 und die Checkliste für Unternehmen.
Preise Stand März 2026. Quelle für TÜV-Rheinland-Preis: akademie.tuv.com. Die EU-Kommission-Aussage zur KI-Kompetenz stammt aus den offiziellen Leitlinien vom Mai 2025. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.