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Glossar

KI-Kompetenz im EU AI Act

KI-Kompetenz bezeichnet im EU AI Act das ausreichende Wissen für den sachkundigen Einsatz von KI-Systemen und ist seit dem 2. Februar 2025 Pflicht.

Veröffentlicht: 15. Februar 2026Letzte Aktualisierung: 5. März 20261 Min. Lesezeit

Kurzdefinition

KI-Kompetenz bezeichnet gemäß Art. 4 und Art. 3 Nr. 56 EU-VO 2024/1689 die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die für einen sachkundigen Umgang mit KI-Systemen erforderlich sind.

Primaerquelle

Art. 4 und Art. 3 Nr. 56 EU-VO 2024/1689

Rechtsgrundlage ansehen

KI-Kompetenz bezeichnet gemäß Art. 4 und Art. 3 Nr. 56 EU-VO 2024/1689 das Wissen und Verständnis, das Anbieter und Betreiber für den sachkundigen Einsatz von KI brauchen. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025 und betrifft nicht nur Entwickler, sondern auch Unternehmen, die KI im Arbeitsalltag nutzen.

In einfachen Worten

KI-Kompetenz bedeutet nicht, dass jede Person ein KI-System bauen können muss. Unternehmen müssen aber sicherstellen, dass Mitarbeitende Chancen, Grenzen, Risiken und typische Fehlanwendungen verstehen. Für die Einordnung helfen auch Anbieter vs. Betreiber, die KI-System-Definition und die englische Bezeichnung AI Literacy.

Praxisbeispiel

Wenn Ihr Vertrieb ChatGPT, Copilot oder ein Lead-Scoring-Tool nutzt, reicht eine blosse Tool-Freigabe nicht. Die betroffenen Teams sollten wissen, wann Eingaben problematisch sind, wie Ergebnisse zu prüfen sind und welche internen Regeln gelten.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Sinnvoll ist ein dokumentiertes Schulungs- und Rollenkonzept. Vertiefend relevant sind der Glossar-Eintrag zum Schulungsnachweis, die FAQ zu Pflichten im Unternehmen und der Kurs, wenn Sie KI-Kompetenz strukturiert für Teams ausrollen wollen.

Nächster Schritt

Begriffe einordnen ist der Anfang. Umsetzung und Nachweis entscheiden im Unternehmen.

Wenn Sie KI-Kompetenz, Rollen, rote Linien und Schulungsnachweis nicht nur nachschlagen, sondern sauber ausrollen wollen, ist der Kurs der direkte nächste Schritt. Für typische Rückfragen zu Umfang, Nachweis und Team-Rollout steht zusätzlich die FAQ-Seite bereit.