Was regelt Artikel 4?
Artikel 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen seit dem 2. Februar 2025, für ein ausreichendes Niveau an KI-Kompetenz zu sorgen. Die Pflicht gilt bereits heute, auch wenn Art. 99 keinen eigenen EU-Bußgeldtatbestand nur für Art. 4 enthält.
Kurz im Gesetzestext: „... a sufficient level of AI literacy ...“ (Art. 4)
Der Maßstab ist bewusst flexibel. Laut Art. 4 müssen Maßnahmen zu technischem Wissen, Erfahrung, Ausbildung und Einsatzkontext passen. Für den Mittelstand heißt das nicht automatisch eine mehrtägige Juristenschulung, sondern eine rollenbezogene Unterweisung zu eingesetzten Tools, Risiken und Grenzen. Was unter KI-Kompetenz fällt, beschreibt zusätzlich Art. 3 Nr. 56.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Unternehmen sollten zuerst dokumentieren, wo Mitarbeitende tatsächlich mit KI arbeiten: etwa mit ChatGPT, Copilot oder internen Assistenzsystemen. Danach brauchen Sie ein schlankes Schulungskonzept, das zwischen allgemeiner Nutzung und sensiblen Fällen wie Hochrisiko-KI unterscheidet. Wer Recruiting-, Kredit- oder Bewertungs-KI einsetzt, sollte zusätzlich Artikel 26 prüfen.
Praktisch bewährt sich ein Dreischritt:
- Relevante KI-Systeme inventarisieren.
- Betroffene Rollen und Vorkenntnisse erfassen.
- Schulung, Nachweis und Auffrischung dokumentieren.
Art. 4 ist damit weniger ein Einmal-Kurs als eine Governance-Pflicht. Wenn Sie einen kompakten Einstieg suchen, finden Sie auf der Kursseite ein 90-Minuten-Format mit Schulungszertifikat. Mehr Einordnung liefern außerdem der Wissensbereich und die FAQ.
Wichtig ist vor allem die Dokumentation: Im Streitfall überzeugt nicht die Absicht, sondern der nachweisbare Schulungsprozess.