Interoperabilität bezeichnet gemäß Art. 13 und Anhang IV der EU-Verordnung 2024/1689 die Fähigkeit eines KI-Systems, Informationen, Ausgaben und technische Schnittstellen so bereitzustellen, dass Betreiber und nachgelagerte Prozesse sie verlässlich weiterverwenden können. Ohne diese Anschlussfähigkeit wird Compliance schnell zur Insellösung.
In einfachen Worten
Ein System ist nicht nur dann brauchbar, wenn es Ergebnisse liefert, sondern wenn Logs, Hinweise, Rollen und Dokumentation sauber in bestehende Abläufe passen. Für Unternehmen verbindet Interoperabilität deshalb Erklärbarkeit, ein aktuelles KI-Inventar und gegebenenfalls Tests im Sandbox-Verfahren.
Praxisrelevanz
Wenn ein KI-Tool zwar Entscheidungen trifft, aber keine verständlichen Hinweise, Exportformate oder Prüfspuren liefert, entstehen Medienbrüche. Dann können Fachbereiche Ergebnisse nicht sauber prüfen, Compliance kann Nachweise nicht konsolidieren und Aufsichtsfunktionen greifen zu spät. Interoperabilität ist deshalb auch ein Governance-Thema.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Prüfen Sie neue KI-Systeme nicht nur auf Funktion, sondern auch auf Schnittstellen, Protokolle und Nutzbarkeit für Kontrollprozesse. Ergänzend helfen die FAQ, der Kurs und das Glossar zu Marktüberwachung, wenn Sie Technik und Nachweisfähigkeit gemeinsam bewerten wollen.