KI-Inventar bezeichnet gemäß Art. 11, Art. 17 und Art. 49 der EU-Verordnung 2024/1689 ein strukturiertes Register aller im Unternehmen genutzten oder entwickelten KI-Systeme, das als Grundlage für Risikoeinstufung, Dokumentation und Nachweise dient. Der Begriff steht nicht als eigener Titel im Gesetz, ist für die Umsetzung aber praktisch unverzichtbar.
In einfachen Worten
Ohne Inventar wissen Unternehmen oft nicht einmal, welche KI-Systeme sie tatsächlich einsetzen. Dann fehlen Überblick, Priorisierung und Zuständigkeit. Ein gutes KI-Inventar verbindet deshalb den KI-Beauftragten, Anforderungen der Marktüberwachung und die Vorbereitung auf AI Act Enforcement in einem zentralen Arbeitsinstrument.
Praxisrelevanz
Erfasst werden sollten mindestens Systemname, Zweck, Anbieter oder Betreiberrolle, betroffene Prozesse, Datenarten und erste Risikoeinordnung. Für Hochrisiko-KI wird daraus schnell mehr als eine Liste, weil Dokumentation, Aufsicht und gegebenenfalls Registrierung anschließen. Auch bei Standard-Tools wie Chatbots oder Copiloten hilft das Inventar gegen blinde Schattennutzung.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Beginnen Sie mit einer vollständigen Übersicht aller verdächtigen Tools statt nur mit den „offiziell freigegebenen“. Ergänzend helfen die FAQ, der Kurs und das Glossar zu Interoperabilität, wenn Sie Inventar, Prozesse und Nachweise sauber miteinander verbinden wollen.