Marktüberwachung bezeichnet gemäß Art. 74 der EU-Verordnung 2024/1689 die behördliche Kontrolle, ob KI-Systeme, Unterlagen und Verantwortliche die Anforderungen des AI Act einhalten. Diese Aufsicht wird für Unternehmen besonders ab dem 2. August 2026 praktisch relevant, wenn große Teile des Regelwerks vollständig anwendbar werden.
In einfachen Worten
Marktüberwachung ist keine Beratungshotline, sondern ein Kontrollmechanismus. Behörden können Informationen anfordern, Systeme prüfen, Korrekturen verlangen und Maßnahmen anordnen. Wer ein belastbares KI-Inventar führt und die Pflichten zur AI-Act-Durchsetzung versteht, reagiert auf solche Anfragen deutlich souveräner.
Praxisrelevanz
In der Praxis geht es häufig um Dokumentation, Verantwortlichkeiten, Risikoeinstufung und den tatsächlichen Einsatz eines Systems. Fehlen Nachweise, ist unklar, wer freigibt, oder sind Schulungen nicht nachvollziehbar, steigt das Risiko für Rückfragen und behördliche Maßnahmen schnell. Auch Erfahrungen aus Sandbox-Verfahren können hier hilfreich sein.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Bereiten Sie Aufsicht nicht erst vor, wenn die erste Anfrage eingeht. Dokumentieren Sie Systeme, Rollen und Eskalationswege frühzeitig. Ergänzend helfen die FAQ, der Kurs und das Glossar zu KI-Beauftragter, wenn Sie Zuständigkeiten intern sauber aufsetzen wollen.