Was regelt Artikel 99?
Artikel 99 regelt die Bußgeldlogik des EU AI Act in drei Stufen. Die höchste Stufe betrifft verbotene Praktiken aus Artikel 5, die mittlere Stufe unter anderem Pflichten aus Art. 26 und Art. 50, die niedrigste Stufe falsche oder irreführende Angaben gegenüber Behörden.
Kurz im Gesetzestext: „... up to 35 000 000 EUR or 7 % ...“ (Art. 99)
Für Großunternehmen gilt grundsätzlich der höhere Betrag aus fixer Summe oder Umsatzprozentsatz. Bei verbotenen KI-Praktiken sind das bis zu 35 Mio. EUR oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei anderen Pflichtverstößen liegt der Rahmen bei bis zu 15 Mio. EUR oder 3 Prozent. Bei falschen Angaben gegenüber Behörden sind es bis zu 7,5 Mio. EUR oder 1 Prozent. Für KMU und Start-ups gilt die günstigere Logik: Hier ist der niedrigere Betrag maßgeblich.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Art. 99 sollte nicht isoliert gelesen werden. Die tatsächliche Sanktionshöhe hängt davon ab, welche Pflicht verletzt wurde und ob diese Pflicht bereits anwendbar ist. Deshalb ist die operative Reihenfolge wichtig:
- Verbote aus Art. 5 gelten seit dem 2. Februar 2025.
- Hochrisiko- und Transparenzpflichten aus Art. 26 und Art. 50 greifen für Anhang-III-Systeme ab dem 2. August 2026.
- Artikel 4 ist Pflichtrecht, hat aber keinen eigenen unionsweit harmonisierten Bußgeldtatbestand.
Wer Bußgelder vermeiden will, braucht also zuerst saubere Einordnung und Prozesse, nicht nur Angst vor Zahlen. Die Grundbegriffe finden Sie im Glossar, den Gesamtüberblick im Wissensbereich und einen kompakten Transfer in den Alltag auf der Kursseite.