Pflicht seit Februar 2025: Artikel 4 EU AI Act verlangt KI-Kompetenz im Unternehmen.

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Glossar

Verbotene KI-Praktiken im EU AI Act

Verbotene KI-Praktiken nach Art. 5 EU-VO 2024/1689 duerfen seit dem 2. Februar 2025 grundsaetzlich nicht eingesetzt werden.

Veröffentlicht: 9. März 2026Letzte Aktualisierung: 12. März 20261 Min. Lesezeit

Kurzdefinition

Verbotene KI-Praktiken sind KI-Nutzungen nach Art. 5 EU-VO 2024/1689, die wegen ihrer Eingriffsintensitaet grundsaetzlich untersagt sind.

Primaerquelle

Art. 5 EU-VO 2024/1689

Rechtsgrundlage ansehen

Verbotene KI-Praktiken nach Art. 5 EU-VO 2024/1689 duerfen seit dem 2. Februar 2025 grundsaetzlich nicht eingesetzt werden. Dazu gehoeren etwa manipulative Systeme, bestimmte Formen biometrischer Kategorisierung, Social Scoring und eng umrissene biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung durch Strafverfolgungsbehörden.

In einfachen Worten

Der AI Act reguliert nicht nur, wie riskante KI kontrolliert wird, sondern zieht bei einigen Anwendungen eine rote Linie. Wer hier betroffen ist, braucht keine Optimierung, sondern muss die Nutzung stoppen oder sehr eng an gesetzliche Ausnahmen anpassen. Dazu passen Echtzeitbiometrie, Risikoklassen im AI Act und Biometrische Fernidentifizierung.

Praxisbeispiel

Ein System, das Personen anhand biometrischer Daten nach sensiblen Merkmalen klassifiziert, ist nicht bloss hochriskant, sondern grundsaetzlich verboten. Dasselbe gilt für Social-Scoring-Modelle in den erfassten Konstellationen.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Prüfen Sie insbesondere HR-, Sicherheits- und Überwachungsanwendungen auf rote Linien. Weiter helfen KI-Kompetenz, die FAQ und der Kurs, damit betroffene Teams kritische Fälle früh erkennen.

Naechster Schritt

Begriffe einordnen ist der Anfang. Umsetzung und Nachweis entscheiden im Unternehmen.

Wenn Sie KI-Kompetenz, Rollen, rote Linien und Schulungsnachweis nicht nur nachschlagen, sondern sauber ausrollen wollen, ist der Kurs der direkte nächste Schritt. Für typische Rueckfragen zu Umfang, Nachweis und Team-Rollout steht zusaetzlich die FAQ-Seite bereit.