Wer in Schleswig-Holstein arbeitet und eine KI-Schulung plant, kann seit Februar 2026 den Weiterbildungsbonus des Landes nutzen: 60 Prozent der Kurskosten werden erstattet, bis zu 5.000 EUR pro Maßnahme. Das Programm ist neu aufgelegt worden und bietet gegenüber dem Vorgänger eine wesentliche Verbesserung: Mehrere Weiterbildungen pro Person und Jahr sind jetzt förderfähig. Für Unternehmen, die Mitarbeitende nach Artikel 4 des EU AI Act qualifizieren müssen, ist das ein konkreter Hebel.
Was der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein leistet
Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und Landesmitteln finanziert. Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Der Bonus läuft seit dem 2. Februar 2026 und ist bis zum 31. Dezember 2028 gesichert.
Die Förderhöhe beträgt 60 Prozent der förderfähigen Kurskosten. Der Höchstbetrag liegt bei 5.000 EUR pro Weiterbildungsmaßnahme. Arbeitgeber tragen mindestens 40 Prozent der Kosten. Das bedeutet in der Praxis: Wer einen KI-Compliance-Kurs für 249 EUR bucht, erhält 149 EUR erstattet und zahlt selbst rund 100 EUR. Ein Teamkurs für 999 EUR wird mit knapp 600 EUR bezuschusst.
Die Neuerung seit Februar 2026 ist für Unternehmen mit mehreren schulungspflichtigen Mitarbeitenden relevant: Es können mehrere Weiterbildungen pro Person im selben Kalenderjahr beantragt werden. Das gab es bisher so nicht.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, deren Arbeitsort in Schleswig-Holstein liegt. Der Antrag wird vom Arbeitnehmer gestellt, der Arbeitgeber beteiligt sich über eine Kostenerklarung.
Nicht antragsberechtigt sind Selbstständige, Auszubildende, Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Wer beim Weiterbildungsträger selbst angestellt ist, bei dem er den Kurs bucht, ist ebenfalls ausgeschlossen.
Die drei entscheidenden Voraussetzungen
Bevor ein Antrag gestellt wird, müssen drei Punkte geklärt sein.
Mindestdauer 16 Stunden: Die Weiterbildung muss mindestens 16 Zeitstunden umfassen. Kurze Webinare oder eintägige Schnelldurchläufe unter dieser Grenze sind nicht förderfähig. Wer eine KI-Schulung plant, sollte diesen Punkt zuerst beim Anbieter prüfen.
Trägerzertifizierung: Der Kursanbieter muss nach ISO 9001, AZAV oder dem Gütesiegel "Geprüfte Weiterbildungseinrichtung" zertifiziert sein. Fehlt diese Akkreditierung, wird der Kurs nicht anerkannt, unabhängig vom Inhalt.
Online-Kurse: Asynchrone Fernkurse, bei denen Teilnehmende Inhalte selbst einteilen, brauchen eine ZFU-Akkreditierung (Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht). Synchrone Online-Kurse mit Live-Komponente sind ohne ZFU förderfähig. Vor der Buchung sollte beim Anbieter nachgefragt werden, welches Format zutrifft.
Ein rechtlicher Hinweis zu Pflichtschulungen
Der Weiterbildungsbonus schließt "gesetzlich vorgeschriebene Pflichtschulungen" grundsätzlich aus. Artikel 4 EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen seit dem 2. Februar 2025, für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. Ob diese Pflicht den Ausschlussgrund auslöst, ist rechtlich noch nicht durch Präzedenzfälle geklart.
In der Praxis wird KI-Kompetenz nach EU AI Act von den Behörden bisher eher als berufliche Weiterbildung gewertet und nicht wie eine klassische Arbeitssicherheitsschulung behandelt. Die sichere Vorgehensweise ist, diesen Punkt vor der Antragstellung bei der IB.SH schriftlich zu klären.
So wird der Antrag gestellt
Der Antrag muss mindestens vier Kalenderwochen vor Kursbeginn bei der IB.SH eingehen. Ein Kursbeginn vor der Bewilligung führt zum Verlust der Förderung, auch wenn der Antrag bereits gestellt wurde. Wer schnell starten will, kann bei der IB.SH eine schriftliche Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragen.
Für den Antrag werden drei Formulare benötigt: der Hauptantrag des Antragstellers, eine Kostenbeteiligungserklarung des Arbeitgebers und ein Trägerformular, das der Kursanbieter ausfüllt. Der bevorzugte Weg ist das Online-Serviceportal des Landes unter serviceportal.schleswig-holstein.de mit einem "Servicekonto Plus" und aktivierter eID. Alternativ ist eine postalische Einreichung mit Originalunterschrift möglich.
Nach der Bewilligung muss der Kurs vollständig absolviert werden. Anschließend werden Teilnahmebestätigung, Rechnung und Zahlungsnachweis eingereicht. Die IB.SH überweist den Förderanteil nach Prüfung.
Weitere Förderwege in Schleswig-Holstein
Neben dem Weiterbildungsbonus gibt es zwei weitere Instrumente, die ergänzend genutzt werden können.
Das Qualifizierungschancengesetz über die Bundesagentur für Arbeit deckt 25 bis 100 Prozent der Kurskosten je nach Unternehmensgröße, setzt aber mindestens 120 Unterrichtsstunden voraus. Für Einzelkurse im üblichen Umfang ist dieser Weg daher nicht geeignet. Für größere Qualifizierungspakete, etwa wenn mehrere Module kombiniert werden, ist er jedoch prüfenswert.
INQA-Coaching des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales richtet sich an KMU mit bis zu 249 Mitarbeitenden. Es übernimmt 80 Prozent der Beratungskosten, bis zu rund 11.520 EUR. Eine KI-Schulung kann in ein INQA-Coaching-Projekt eingebettet werden, das Bedarfsanalyse, Schulungskonzept und Umsetzung umfasst. Das Programm läuft bis Ende 2027.
Unabhängig von Förderprogrammen können Kurskosten als Betriebsausgaben vollständig steuerlich abgesetzt werden. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent bedeuten 999 EUR Kurskosten effektiv rund 700 EUR Nettolast.
Zudem haben Beschäftigte in Schleswig-Holstein nach dem Weiterbildungsgesetz (WBG) Anspruch auf fünf Tage bezahlte Bildungsfreistellung pro Jahr. Das ist kein Geldzuschuss, senkt aber die Ausfallkosten für Unternehmen, wenn Schulungen in der Arbeitszeit stattfinden.
Übersicht der Förderlandschaft auf einen Blick
Für eine KI-Schulung nach EU AI Act in Schleswig-Holstein sind die realistischen Wege:
- Weiterbildungsbonus SH (Hauptweg): 60 Prozent, bis 5.000 EUR, Antrag 4 Wochen vor Kursbeginn, Voraussetzung 16 Stunden und Trägerzertifizierung
- INQA-Coaching: 80 Prozent, bis 11.520 EUR, nur für KMU, Coaching-Format
- Qualifizierungschancengesetz: 25 bis 100 Prozent, Mindest 120 Stunden, nur für umfangreiche Pakete
- Steuerlicher Abzug: immer nutzbar, 100 Prozent als Betriebsausgabe
Eine vollstandige Übersicht aller Bundesländer und bundesweiten Programme finden Sie unter Förderübersicht KI-Schulung 2026.
FAQ: Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein für KI-Schulungen
Kann ich als Arbeitnehmer den Antrag selbst stellen oder muss mein Arbeitgeber das übernehmen?
Der Antrag wird vom Arbeitnehmer gestellt. Der Arbeitgeber muss jedoch eine Kostenbeteiligungserklarung ausfüllen und mindestens 40 Prozent der Kurskosten übernehmen. Ohne diese Erklarung ist der Antrag unvollstandig.
Was passiert, wenn ich den Kurs vor der Bewilligung beginne?
Die Förderung entfällt vollständig. Das gilt auch dann, wenn der Antrag bereits eingereicht ist. Wer schnell starten muss, sollte bei der IB.SH vorab schriftlich eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn einholen.
Werden auch Kurse gefördert, die ich bereits in diesem Jahr absolviert habe?
Rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Der Antrag muss vor Kursbeginn eingehen. Ein nachträglicher Antrag für eine bereits begonnene oder abgeschlossene Weiterbildung wird abgelehnt.
Wie finde ich heraus, ob ein Kursanbieter die notwendige Zertifizierung hat?
Fragen Sie beim Anbieter direkt nach dem ISO-9001-, AZAV- oder Gütesiegel-Zertifikat. Bei Online-Kursen ist zusätzlich relevant, ob es sich um ein synchrones oder asynchrones Format handelt. Asynchrone Fernkurse benötigen eine ZFU-Akkreditierung.
Hinweis: Alle Angaben basieren auf dem Stand März 2026. Förderbedingungen können sich ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen auf ib-sh.de und beim zuständigen Sachbearbeiter, bevor Sie einen Antrag stellen. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Förderberatung.
Wenn Sie eine KI-Schulung planen, die den Anforderungen des EU AI Act entspricht und einen anerkannten Nachweis beinhaltet, finden Sie unser Angebot unter EU AI Act Schulung.