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KI-Schulung Förderung Sachsen-Anhalt 2026

Sachsen-Anhalt: Bis 90% Förderung, max 25.000 EUR. Stärkste Weiterbildungsförderung in ganz Deutschland.

Veröffentlicht: 7. März 2026Letzte Aktualisierung: 17. März 20265 Min. Lesezeit

Sachsen-Anhalt hat bei der Weiterbildungsförderung eine Sonderstellung in Deutschland. Das Programm "SA WEITERBILDUNG" bietet Fördersätze von bis zu 90 Prozent, Höchstbeträge von 25.000 EUR (Individualweg) und 100.000 EUR (Unternehmensweg) sowie eine Laufzeit bis Ende 2028. Wer in Sachsen-Anhalt arbeitet und eine KI-Schulung plant, sollte dieses Programm als erstes prüfen, bevor er zu bundesweiten Alternativen greift.

Der Hintergrund für diese Großzügigkeit ist strukturell: Sachsen-Anhalt profitiert als ostdeutsches Bundesland von einer erhöhten EU-Kofinanzierungsquote aus dem Europäischen Sozialfonds Plus. Das erlaubt Fördersätze, die in westdeutschen Ländern nicht realisierbar wären.

Die zwei Programme: DIREKT und BETRIEB

Sachsen-Anhalt hat die Förderung sauber in zwei Kanäle geteilt. Der Individualweg "SA WEITERBILDUNG DIREKT" richtet sich an einzelne Beschäftigte, die selbst einen Antrag stellen. Der Unternehmensweg "SA WEITERBILDUNG BETRIEB" richtet sich an Unternehmen, die für ihre Belegschaft beantragen. Beide Programme laufen über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) und sind bis zum 31. Dezember 2028 finanziert.

Wichtiger Hinweis zu Mindestkosten: Beide Programme setzen eine Mindestfördersumme von 1.000 EUR voraus. Ein Einzelkurs für 249 EUR erreicht diese Grenze alleine nicht. Die Lösung ist entweder das Bündeln mehrerer Module oder das Hinzurechnen von Nebenkosten wie Fahrt und Material. Dazu mehr im Abschnitt zur Kombinationsstrategie.

SA WEITERBILDUNG DIREKT: Bis 90 Prozent für Einzelpersonen

Das Programm DIREKT fördert individuelle Weiterbildungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Fördersätze sind einkommensabhängig und können in bestimmten Gruppen bis zu 90 Prozent der Kurskosten erreichen.

Fördersätze im Überblick:

Beschäftigte mit einem Bruttogehalt unter 1.500 EUR monatlich oder unter 2.000 EUR in bestimmten Gruppen (geringfügig Beschäftigte, Arbeitslose ohne SGB-Leistungen) erhalten bis zu 90 Prozent Förderung.

Eine breite mittlere Gruppe mit bis zu 80 Prozent Förderung umfasst Beschäftigte mit Bruttogehalt unter 3.000 EUR monatlich sowie besondere Zielgruppen unabhängig vom Gehalt: Personen ab 45 Jahren, befristet Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte mit maximal 30 Stunden pro Woche, Beschäftigte in Leiharbeit, Alleinerziehende, Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer sowie Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30.

Alle anderen Förderberechtigten erhalten den Standardsatz von 60 Prozent.

Maximalbetrag: 25.000 EUR pro Antrag. Das ist die höchste Einzelfördergrenze für individuelle Weiterbildung in einem deutschen Bundesland.

Einkommensausschluss: Über 77.400 EUR Bruttojahresgehalt (Pflichtversicherungsgrenze 2026) sind Beschäftigte vom Programm DIREKT ausgeschlossen. Für diese Gruppe bietet sich der Unternehmensweg an.

SA WEITERBILDUNG BETRIEB: Bis 80 Prozent für Unternehmen

Das Programm BETRIEB richtet sich an Unternehmen, die Schulungen für ihre Belegschaft organisieren und finanzieren. Der Antrag wird vom Unternehmen gestellt, nicht vom einzelnen Mitarbeitenden.

Fördersätze nach Unternehmensgröße:

Kleinstunternehmen bis 10 Mitarbeitende erhalten 60 Prozent als Basissatz. Kleine und mittlere Unternehmen bis 249 Mitarbeitende erhalten 50 Prozent. Großunternehmen ab 250 Mitarbeitende erhalten 40 Prozent.

Tarifbonus: Unternehmen mit Tarifbindung können den Fördersatz um 10 Prozentpunkte steigern. Das bedeutet für ein KMU mit Tarifbindung: 60 Prozent statt 50 Prozent.

Zielgruppenbonus: Werden bestimmte Beschäftigtengruppen geschult (ältere Mitarbeitende ab 55, Geringqualifizierte, Menschen mit Behinderung, Teilzeitbeschäftigte bis 30 Stunden, Alleinerziehende, Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer, Menschen mit Migrationshintergrund), erhöht sich der Satz um bis zu 20 Prozentpunkte auf maximal 80 Prozent.

Maximalbetrag: 100.000 EUR pro Vorhaben. Für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden gilt eine Mindestgrenze von 10.000 EUR, für kleinere Unternehmen 1.000 EUR.

Warum die Mindestgrenze von 1.000 EUR kein Hindernis sein muss

Die Mindestkosten von 1.000 EUR wirken auf den ersten Blick wie ein Ausschlusskriterium für kleine Kurse. In der Praxis gibt es zwei einfache Wege, diese Grenze zu erreichen.

Für Einzelpersonen (DIREKT): Mehrere Module kombinieren. Grundkurs für 249 EUR, Aufbaukurs für 249 EUR, Abschlussprüfung und Begleitmaterial ergeben schnell über 1.000 EUR. Oder mehrere Schulungen im Jahr zu einem Förderantrag bündeln.

Für Unternehmen (BETRIEB): Nebenkosten einrechnen. Kursgebühren von 999 EUR plus Fahrtkosten, Prüfungsgebühren oder Lernmaterialien übersteigen die Mindestgrenze. Förderfähig sind neben Teilnahmegebühren auch Honorarkosten für externe Dozenten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten und zusätzliche Kinderbetreuungskosten.

Online-Kurse sind seit einer Regelungsanpassung vom Juni 2025 explizit förderfähig. Das war nicht immer selbstverständlich und ist ein relevanter Fortschritt für digitale Schulungsformate.

Antragstellung: Die wichtigste Regel zuerst

Der Antrag muss vor Kursbeginn gestellt werden. Kein Vertrag, keine Buchung, keine Zahlung darf vor dem Antragseingang erfolgen. Selbst ein unterzeichnetes Angebotsblatt kann als Projektbeginn gewertet werden und die Förderung ausschließen.

Für DIREKT: Online-Antrag über das IB-Kundenportal unter serviceportal.ib-sachsen-anhalt.de, Produkt "Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG – Individuell". Beizufügen sind Personalausweis, Einkommensnachweis, Arbeitsvertrag und das Kursangebot des Anbieters. Bei Kurskosten über 5.000 EUR werden drei Vergleichsangebote benötigt.

Für BETRIEB: Ebenfalls über das IB-Kundenportal, Produkt "Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG – Betrieb". Unternehmen legen zusätzlich eine De-minimis-Erklarung bei, eine Tarifbindungsbestätigung wenn der Bonus beantragt wird, und einen Qualifizierungsplan.

Die Bearbeitungszeit beträgt vier bis sechs Wochen. Nach der Bewilligung kann der Kurs gebucht und bezahlt werden. Die Erstattung erfolgt nach Einreichung von Teilnahmebestätigung und Rechnung.

Kostenlose Erstberatung bietet die Weiterbildungsagentur Sachsen-Anhalt unter weiterbildungsagentur-sachsen-anhalt.de. Sie berät, welches Programm passt, und unterstützt bei der Antragstellung.

Der Ostdeutschland-Bonus durch BAFA-Förderung

Sachsen-Anhalt profitiert auch bei der bundesweiten BAFA-Unternehmensberatungsförderung von erhöhten Sätzen. In Westdeutschland beträgt der Fördersatz 50 Prozent, in Sachsen-Anhalt 80 Prozent auf Beratungskosten bis 3.500 EUR, also maximal 2.800 EUR.

Dieser Weg ist indirekt nutzbar: Wenn ein Berater eine KI-Compliance-Strategie inklusive Schulungsplanung entwickelt, kann dieser Beratungsauftrag über BAFA gefördert werden. Das Programm läuft bis Ende 2026. Zugelassene Berater für Sachsen-Anhalt sind über das RKW Sachsen-Anhalt erreichbar.

Kostenlose Ergänzungsangebote

Das Zukunftszentrum Digitale Arbeit Sachsen-Anhalt bietet für KMU kostenlose Sensibilisierungsberatungen, vertiefte Beratungen bis zu zehn Tage und Praxisworkshops zu KI-Themen. Das Zentrum hat den EU AI Act explizit als Thema und kann als kostenlose Einstiegsberatung genutzt werden, bevor eine geförderte Schulung gebucht wird. Erreichbar unter zukunftszentrum-sachsen-anhalt.de.

Eine vollständige Übersicht aller Förderprogramme in Deutschland finden Sie unter Förderübersicht KI-Schulung 2026.

FAQ: SA WEITERBILDUNG für KI-Schulungen

Gilt die Mindestgrenze von 1.000 EUR pro Kurs oder pro Jahr?

Die Mindestgrenze gilt pro Fördervorhaben. Ein Förderantrag muss Kurskosten von mindestens 1.000 EUR umfassen. Mehrere Kurse können in einem Antrag gebündelt werden, wenn sie inhaltlich zusammenhängen. Wenden Sie sich bei Unklarheiten vorab an die IB-Hotline unter 0800 56 007 57 (kostenlos).

Darf ich einen Kurs buchen, nachdem ich den Antrag gestellt habe, aber bevor ich den Bewilligungsbescheid erhalten habe?

Nein. Der Bewilligungsbescheid muss vorliegen, bevor der Kursvertrag unterschrieben oder eine Zahlung geleistet wird. Wer vor dem Bescheid bucht, verliert den Förderanspruch, auch wenn der Antrag bereits eingegangen ist.

Mein Unternehmen hat mehr als 250 Mitarbeitende. Gilt dann die 10.000-EUR-Mindestgrenze?

Ja. Großunternehmen ab 250 Mitarbeitenden unterliegen einer höheren Mindestgrenze von 10.000 EUR im Programm BETRIEB. Für Schulungsbudgets unterhalb dieser Grenze ist der DIREKT-Weg für einzelne Mitarbeitende oder eine Kombination mit anderen Förderprogrammen zu prüfen.

Kann ich DIREKT und BETRIEB gleichzeitig für dasselbe Schulungsvorhaben beantragen?

Nein. Für dasselbe Schulungsvorhaben darf nur ein Weg beantragt werden. Entweder beantragen die Mitarbeitenden individuell über DIREKT, oder das Unternehmen beantragt über BETRIEB für die Gruppe. Eine Kombination für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.


Hinweis: Alle Angaben basieren auf dem Stand März 2026. Förderkonditionen können sich ändern. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen auf ib-sachsen-anhalt.de und über das IB-Kundenportal, bevor Sie einen Antrag einreichen. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Förderberatung.

Wenn Sie eine KI-Schulung suchen, die den Anforderungen des EU AI Act entspricht und einen anerkannten Nachweis ausgibt, finden Sie unser Angebot unter EU AI Act Schulung.

Nächster Schritt

KI-Kompetenz sauber dokumentieren, statt die Pflicht nur zu diskutieren.

Wenn Sie für Ihr Team einen belastbaren Schulungsnachweis aufsetzen wollen, starten Sie mit der Kursübersicht, klären offene Fragen in der FAQ und buchen danach das passende Erstgespräch.

Autor und fachlich verantwortlich

Steven Leutritz

Geschäftsführer & KI-Compliance-Experte

Steven Leutritz begleitet Unternehmen bei der Umsetzung des EU AI Act und übersetzt Regulierung in klare Handlungslogik für Geschäftsführung, HR und Compliance.