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Glossar

Meldepflicht — Fristen nach DSGVO, NIS2, DORA und CRA

Alle Meldepflichten im Überblick: 72h DSGVO, 24h NIS2, 4h DORA, CRA ab Sep 2026. Vergleichstabelle mit Fristen, Adressaten und Inhalten.

Veröffentlicht: 10. März 2026Letzte Aktualisierung: 23. März 20264 Min. Lesezeit

Kurzdefinition

Meldepflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Vorfälle wie Datenschutzverletzungen, Cybervorfälle oder aktiv ausgenutzte Schwachstellen innerhalb festgelegter Fristen an zuständige Behörden zu melden.

Primaerquelle

Art. 33 und 34 DSGVO; Art. 23 Richtlinie (EU) 2022/2555; Art. 19 DORA i.V.m. Delegierter Verordnung (EU) 2025/301; Art. 14 Verordnung (EU) 2024/2847

Rechtsgrundlage ansehen

Meldepflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Vorfälle, etwa Datenpannen oder IT-Sicherheitsvorfälle, innerhalb festgelegter Fristen an Aufsichtsbehörden zu melden. Für Unternehmen sind vor allem die Fristen nach DSGVO, NIS2, DORA und künftig dem CRA relevant.

Was sind Meldepflichten im Compliance-Kontext?

Meldepflichten sorgen dafür, dass Behörden schwerwiegende Vorfälle früh erkennen und koordinierte Gegenmaßnahmen einleiten können. Im Compliance-Kontext geht es deshalb nicht nur um eine formale Meldung, sondern um belastbare Prozesse für Erkennung, Bewertung, Eskalation und Dokumentation.

Entscheidend ist die richtige Zuordnung des Vorfalls. Eine Datenschutzverletzung ist anders zu behandeln als ein erheblicher Cybervorfall oder eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle in einem Produkt. Genau deshalb sollten Unternehmen Meldepflichten mit Risikomanagement-System, Marktaufsichtsbehörde und sauberer Vorfallreaktion zusammendenken.

Meldepflichten im Überblick (Vergleichstabelle)

RegulierungFristAn wen?Was?
DSGVO72 Stunden ab KenntnisZuständige Datenschutzaufsichtsbehörde; betroffene Personen bei hohem RisikoVerletzung des Schutzes personenbezogener Daten
NIS224 Stunden Erstmeldung, 72 Stunden Incident Notification, 1 Monat AbschlussberichtCSIRT oder zuständige BehördeErheblicher Sicherheitsvorfall bei wesentlichen oder wichtigen Einrichtungen
DORA4 Stunden nach Klassifizierung als schwerwiegender IKT-Vorfall, spätestens 24 Stunden ab KenntnisZuständige FinanzaufsichtSchwerwiegender IKT-bezogener Vorfall bei Finanzunternehmen
CRA24 Stunden Frühwarnung bei aktiv ausgenutzter Schwachstelle, 72 Stunden Folgemeldung, 14 Tage Abschlussbericht; anwendbar ab 11. September 2026CSIRT als Coordinator und ENISA über die Single Reporting PlatformAktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Sicherheitsvorfälle in Produkten mit digitalen Elementen

DSGVO Art. 33/34 — 72 Stunden bei Datenschutzvorfällen

Die DSGVO verlangt bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten grundsätzlich eine Meldung binnen 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde. Rechtsgrundlage ist Art. 33 DSGVO. Wenn die Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat, müssen nach Art. 34 DSGVO zusätzlich die betroffenen Personen informiert werden.

Für die Praxis heißt das: Nicht jeder IT-Vorfall ist automatisch ein DSGVO-Fall, aber jeder Vorfall mit Personenbezug muss datenschutzrechtlich geprüft werden. Typische Auslöser sind Fehlversand, unbefugter Zugriff, Ransomware mit Datenabfluss oder verlorene Datenträger. Wer hier zu spät klassifiziert, riskiert eine Fristüberschreitung schon in den ersten Stunden.

NIS2 — 24 Stunden Erstmeldung

NIS2 verlangt für erhebliche Sicherheitsvorfälle eine sehr frühe Erstmeldung. Nach Art. 23 Abs. 4 der Richtlinie (EU) 2022/2555 ist binnen 24 Stunden eine Early Warning an CSIRT oder zuständige Behörde abzugeben, binnen 72 Stunden folgt die Incident Notification, danach regelmäßig der Abschlussbericht innerhalb eines Monats.

Diese Meldepflicht richtet sich nicht an alle Unternehmen, sondern an wesentliche und wichtige Einrichtungen in den erfassten Sektoren. Inhaltlich geht es um operative Störungen, finanzielle Auswirkungen und mögliche grenzüberschreitende Effekte. Für die Einordnung helfen ein klares Risikomanagement-System und abgestimmte Eskalationswege.

DORA — 4 Stunden bei schwerwiegenden IKT-Vorfällen

DORA verdichtet die Meldefristen im Finanzsektor nochmals. Nach Art. 19 DORA in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/301 ist die Erstmeldung so früh wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Stunden nach Klassifizierung als schwerwiegender IKT-bezogener Vorfall abzugeben und in jedem Fall spätestens 24 Stunden ab Kenntnis des Vorfalls.

Praktisch relevant ist diese Frist für Banken, Versicherer, Zahlungsdienstleister und weitere Finanzunternehmen. Die Herausforderung liegt weniger im Absenden der Meldung als in der schnellen Klassifizierung. Ergänzend helfen Marktüberwachung und Technische Dokumentation, wenn Meldewege und Nachweise im Unternehmen belastbar zusammenpassen sollen.

CRA — Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen (ab Sep 2026)

Der Cyber Resilience Act ergänzt Meldepflichten für Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen. Art. 14 der Verordnung (EU) 2024/2847 gilt ab dem 11. September 2026. Hersteller müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen innerhalb von 24 Stunden melden, binnen 72 Stunden eine weitergehende Schwachstellenmeldung nachreichen und spätestens 14 Tage nach Verfügbarkeit einer Abhilfemaßnahme einen Abschlussbericht übermitteln.

Damit verschiebt sich der Fokus vom reinen Incident Reporting hin zum produktbezogenen Vulnerability Reporting. Für Hersteller und Anbieter wird deshalb die Verbindung aus sicherer Produktpflege, Daten-Governance und Post-Market-Monitoring wichtiger.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Meldepflicht gilt für mein Unternehmen?

Welche Meldepflicht gilt, hängt von Branche, Rolle und Vorfallstyp ab. Datenschutzvorfälle sprechen für die DSGVO, Vorfälle kritischer oder wichtiger Einrichtungen für NIS2, schwerwiegende IKT-Vorfälle im Finanzsektor für DORA und aktiv ausgenutzte Schwachstellen in digitalen Produkten ab dem 11. September 2026 für den CRA.

Was passiert bei verspäteter Meldung?

Verspätete Meldungen können Bußgelder, aufsichtsrechtliche Maßnahmen, vertiefte Prüfungen und zusätzliche Dokumentationspflichten auslösen. Noch gravierender ist oft das Signal an die Behörde, dass internes Meldewesen, Vorfallklassifizierung oder Verantwortlichkeiten nicht belastbar organisiert sind.

Können mehrere Meldepflichten gleichzeitig gelten?

Mehrere Meldepflichten können parallel gelten, wenn ein Vorfall verschiedene Schutzgüter berührt. Deshalb sollten Unternehmen einen Meldeprozess aufbauen, der Datenschutz, Cybersecurity, Aufsicht und Kommunikation gemeinsam bewertet, statt nur auf einen einzelnen Rechtsrahmen zu schauen.

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Nächster Schritt

Begriffe einordnen ist der Anfang. Umsetzung und Nachweis entscheiden im Unternehmen.

Wenn Sie KI-Kompetenz, Rollen, rote Linien und Schulungsnachweis nicht nur nachschlagen, sondern sauber ausrollen wollen, ist der Kurs der direkte nächste Schritt. Für typische Rückfragen zu Umfang, Nachweis und Team-Rollout steht zusätzlich die FAQ-Seite bereit.