Pflicht seit Februar 2025: Artikel 4 EU AI Act verlangt KI-Kompetenz im Unternehmen.

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Glossar

GPAI / General-Purpose AI im EU AI Act

General-Purpose AI bezeichnet KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, für die seit dem 2. August 2025 eigene Regeln gelten.

Veröffentlicht: 8. Februar 2026Letzte Aktualisierung: 8. März 20261 Min. Lesezeit

Kurzdefinition

General-Purpose AI bezeichnet KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, die für viele verschiedene Aufgaben eingesetzt oder in andere Systeme integriert werden können.

Primaerquelle

Art. 3 Nr. 63 sowie Art. 51 bis 56 EU-VO 2024/1689

Rechtsgrundlage ansehen

GPAI steht für General-Purpose AI und bezeichnet Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, die für viele Aufgaben einsetzbar sind. Für Anbieter solcher Modelle gelten seit dem 2. August 2025 eigene Regeln, etwa zu technischer Dokumentation, Informationen für nachgelagerte Akteure und urheberrechtlichen Vorgaben.

In einfachen Worten

GPAI ist die Ebene unterhalb konkreter Anwendungen. Ein Basismodell kann später in Chatbots, Copiloten oder Branchenlösungen eingebaut werden. Für die Einordnung sind auch Systemisches Risiko, EU AI Office und die KI-System-Definition relevant.

Praxisbeispiel

Ein Unternehmen nutzt keinen eigenen Basismodelldienst, sondern integriert einen externen LLM-Anbieter in ein internes Assistenztool. Dann ist der Modellanbieter typischerweise GPAI-Anbieter, während das Unternehmen je nach Umsetzung Betreiber oder nachgelagerter Anbieter sein kann.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Klaeren Sie bei generativer KI immer, wer das Modell liefert und welche Informationen für die eigene Nutzung vorliegen. Weiterfuehrend helfen Anbieter vs. Betreiber, die FAQ und der Kurs für die Umsetzung im Team.

Naechster Schritt

Begriffe einordnen ist der Anfang. Umsetzung und Nachweis entscheiden im Unternehmen.

Wenn Sie KI-Kompetenz, Rollen, rote Linien und Schulungsnachweis nicht nur nachschlagen, sondern sauber ausrollen wollen, ist der Kurs der direkte nächste Schritt. Für typische Rueckfragen zu Umfang, Nachweis und Team-Rollout steht zusaetzlich die FAQ-Seite bereit.