Dauer
90 Minuten
Kompaktkurs für Geschäftsführung und Vorstand ohne technische Überfrachtung.
Geschäftsführer Schulung Compliance
Letzte Aktualisierung: 23. März 2026
Die Geschäftsführer-Schulung vermittelt alle Compliance-Pflichten — von AI Act über DSGVO bis NIS2 — kompakt in einem Online-Kurs. Wer als Geschäftsleitung KI einführt, Datenverarbeitung freigibt oder Cyberrisiken beaufsichtigt, muss heute nicht nur delegieren, sondern auch belegen können, dass Leitungspflichten, Aufsicht und Schulungsstand ernsthaft organisiert wurden.
Persönliche Haftung vermeiden: AI Act, DSGVO, NIS2 für die Geschäftsleitung. Im Mittelpunkt stehen § 43 GmbHG, § 93 AktG und die Frage, welche Kenntnisse Geschäftsführer selbst brauchen, um Auswahl-, Organisations- und Überwachungspflichten im Unternehmen belastbar wahrzunehmen.
Dauer
90 Minuten
Kompaktkurs für Geschäftsführung und Vorstand ohne technische Überfrachtung.
Nachweis
Zertifikat
Persönlicher Schulungsnachweis als Baustein für Governance und Dokumentation.
Preis
29 EUR/MA
Pre-Launch bis 31. März 2026, danach 149 EUR pro Mitarbeiter.
§ 43 GmbHG verpflichtet Geschäftsführer zur Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns. Für Vorstände einer AG gilt § 93 AktG mit derselben Grundlogik: Leitungsorgane müssen Pflichten kennen, Organisation aufsetzen und Überwachung sicherstellen.
Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Art. 4 der EU-VO 2024/1689 ausreichende KI-Kompetenz. Hinzu kommen je nach Betroffenheit Leitungsaufgaben aus NIS2 Art. 20 für wesentliche oder wichtige Einrichtungen sowie aus DORA Art. 5 für Finanzunternehmen.
Geschäftsleitung darf operative Umsetzung delegieren, aber nicht die Organisationspflicht selbst. Ohne dokumentierte Schulung, klare Zuständigkeiten und überprüfbare Nachweise bleibt das Haftungsrisiko im Ernstfall regelmäßig auf Leitungsebene sichtbar.
Warum dieser Kurs
Die Schulung fokussiert das, was Geschäftsführer wissen müssen: persönliche Haftung, nicht delegierbare Leitungsaufgaben, AI-Act-Basiswissen, Datenschutzbezug, Cybersecurity-Verantwortung und belastbare Nachweise. Sie richtet sich ausdrücklich nicht an Entwickler, sondern an Personen, die Entscheidungen freigeben, Ressourcen zuweisen und Kontrollen organisieren.
Wer tiefer in die Leitungsrisiken einsteigen will, findet ergänzend die Beiträge Geschäftsführer-Haftung in der KI-Verordnung und persönliche Haftung nach dem AI Act.
Was Geschäftsführer lernen
Welche KI-Systeme nach Art. 6 in Verbindung mit Anhang III als Hochrisiko eingestuft werden können
Welche Pflichten der Geschäftsleitung praktisch nicht delegierbar sind und welche Kontrollpflichten bleiben
Wie ein Schulungsnachweis und ein individuelles Zertifikat in die eigene Governance-Dokumentation eingebettet werden
Welche Fristen seit dem 2. Februar 2025 bereits laufen und welche Bußgeld- und Haftungsrisiken sich daraus ableiten
Besonders wertvoll wird der Kurs, wenn Sie ihn mit vorhandenen Richtlinien, KI-Use-Cases und Governance-Unterlagen verbinden. Dafür helfen vorab die Glossar-Begriffe Organhaftung und Sorgfaltspflicht, außerdem der Beitrag zum Schulungsnachweis als Haftungsschutz.
Tabelle 1
| Regelwerk | Relevanz für Geschäftsführer | Praxisfolge |
|---|---|---|
| AI Act Art. 4 | KI-Kompetenz des Personals und beauftragter Personen sicherstellen | Schulung, Rollenklärung und Nachweisstruktur aufbauen |
| DSGVO | Rechenschaft, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, Kontrolle von Datenflüssen | KI-Tools datenschutzrechtlich einordnen und Freigaben dokumentieren |
| NIS2 Art. 20 | Management muss Cybermaßnahmen billigen, überwachen und trainiert sein | Security nicht nur IT überlassen, sondern wirksam steuern |
| DORA Art. 5 | Leitungsorgan verantwortet den Rahmen des ICT-Risikomanagements im Finanzsektor | Governance, Auslagerung und Resilienz regelmäßig auf Vorstandsebene prüfen |
Tabelle 2
| Lücke | Mögliche Folge | Entlastender Nachweis |
|---|---|---|
| Keine Schulung der Geschäftsleitung | Organisationsverschulden wird leichter behauptbar | Teilnahmeprotokoll, Zertifikat, Schulungsunterlagen |
| Unklare KI- oder Security-Zuständigkeiten | Kontroll- und Überwachungsdefizite | Rollenmatrix, Eskalationswege, Beschlussdokumentation |
| Keine dokumentierte Delegation | Entlastungsargumente bleiben im Streitfall schwach | Weisungen, Kontrolltermine und Nachweisarchiv |
Preislogik
Pre-Launch bis 31. März 2026
29 EUR pro Mitarbeiter
Für Unternehmen, die jetzt einen dokumentierbaren Mindeststandard für die Geschäftsleitung aufbauen wollen.
Regulärer Preis
149 EUR pro Mitarbeiter
Nach Ende der Pre-Launch-Phase gilt der Standardpreis für neue Buchungen.
Wenn Cybersecurity-Haftungsfragen eine größere Rolle spielen, ergänzt der Beitrag Cybersecurity-Gerichtsurteile in Deutschland die Einordnung.
Rechtliche Einordnung
Der Kurs ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Er schafft aber eine belastbare Grundlage, damit Geschäftsführer die relevanten Regeln erkennen, Pflichten priorisieren und gegenüber Gesellschaftern, Aufsichtsgremien, Versicherern oder Behörden nicht unvorbereitet auftreten.
Externe Primärquellen für die Rechtsgrundlagen sind insbesondere die EU-VO 2024/1689, die NIS2-Richtlinie, DORA, § 43 GmbHG und § 93 AktG.
FAQ
Nächster Schritt
Im Erstgespräch klären wir, ob die Seite der Geschäftsleitung allein oder gemeinsam mit Datenschutz, IT, Compliance oder Fachbereichen geschult werden sollte. Sie erhalten eine Einordnung, wie Haftungsframing, Teilnehmerkreis und Nachweisstruktur in Ihrem Unternehmen sinnvoll zusammenpassen.
Wenn Sie bereits konkrete Fragen zu Organhaftung, Aufsichtspflicht oder Schulungsdokumentation haben, ist das Gespräch der schnellste Weg zur Einordnung.