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Geschäftsführer Schulung Compliance

Letzte Aktualisierung: 23. März 2026

Geschäftsführer-Schulung — Alle Compliance-Pflichten in einem Kurs

Die Geschäftsführer-Schulung vermittelt alle Compliance-Pflichten — von AI Act über DSGVO bis NIS2 — kompakt in einem Online-Kurs. Wer als Geschäftsleitung KI einführt, Datenverarbeitung freigibt oder Cyberrisiken beaufsichtigt, muss heute nicht nur delegieren, sondern auch belegen können, dass Leitungspflichten, Aufsicht und Schulungsstand ernsthaft organisiert wurden.

Persönliche Haftung vermeiden: AI Act, DSGVO, NIS2 für die Geschäftsleitung. Im Mittelpunkt stehen § 43 GmbHG, § 93 AktG und die Frage, welche Kenntnisse Geschäftsführer selbst brauchen, um Auswahl-, Organisations- und Überwachungspflichten im Unternehmen belastbar wahrzunehmen.

Dauer

90 Minuten

Kompaktkurs für Geschäftsführung und Vorstand ohne technische Überfrachtung.

Nachweis

Zertifikat

Persönlicher Schulungsnachweis als Baustein für Governance und Dokumentation.

Preis

29 EUR/MA

Pre-Launch bis 31. März 2026, danach 149 EUR pro Mitarbeiter.

Persönliche Haftung bleibt bei der Geschäftsleitung

§ 43 GmbHG verpflichtet Geschäftsführer zur Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns. Für Vorstände einer AG gilt § 93 AktG mit derselben Grundlogik: Leitungsorgane müssen Pflichten kennen, Organisation aufsetzen und Überwachung sicherstellen.

Neue Compliance-Pflichten treffen nicht nur die Fachabteilung

Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Art. 4 der EU-VO 2024/1689 ausreichende KI-Kompetenz. Hinzu kommen je nach Betroffenheit Leitungsaufgaben aus NIS2 Art. 20 für wesentliche oder wichtige Einrichtungen sowie aus DORA Art. 5 für Finanzunternehmen.

Delegation entlastet nur mit Auswahl, Anleitung und Kontrolle

Geschäftsleitung darf operative Umsetzung delegieren, aber nicht die Organisationspflicht selbst. Ohne dokumentierte Schulung, klare Zuständigkeiten und überprüfbare Nachweise bleibt das Haftungsrisiko im Ernstfall regelmäßig auf Leitungsebene sichtbar.

Warum dieser Kurs

90-Minuten-Kompaktkurs speziell für die Geschäftsleitung

Die Schulung fokussiert das, was Geschäftsführer wissen müssen: persönliche Haftung, nicht delegierbare Leitungsaufgaben, AI-Act-Basiswissen, Datenschutzbezug, Cybersecurity-Verantwortung und belastbare Nachweise. Sie richtet sich ausdrücklich nicht an Entwickler, sondern an Personen, die Entscheidungen freigeben, Ressourcen zuweisen und Kontrollen organisieren.

Wer tiefer in die Leitungsrisiken einsteigen will, findet ergänzend die Beiträge Geschäftsführer-Haftung in der KI-Verordnung und persönliche Haftung nach dem AI Act.

Was Geschäftsführer lernen

Rechtlich relevante Fragen statt technischer Detailtiefe

Welche KI-Systeme nach Art. 6 in Verbindung mit Anhang III als Hochrisiko eingestuft werden können

Welche Pflichten der Geschäftsleitung praktisch nicht delegierbar sind und welche Kontrollpflichten bleiben

Wie ein Schulungsnachweis und ein individuelles Zertifikat in die eigene Governance-Dokumentation eingebettet werden

Welche Fristen seit dem 2. Februar 2025 bereits laufen und welche Bußgeld- und Haftungsrisiken sich daraus ableiten

Interne Vorbereitung für die Schulung

Besonders wertvoll wird der Kurs, wenn Sie ihn mit vorhandenen Richtlinien, KI-Use-Cases und Governance-Unterlagen verbinden. Dafür helfen vorab die Glossar-Begriffe Organhaftung und Sorgfaltspflicht, außerdem der Beitrag zum Schulungsnachweis als Haftungsschutz.

Tabelle 1

GF-Pflichten nach Regulierung

RegelwerkRelevanz für GeschäftsführerPraxisfolge
AI Act Art. 4KI-Kompetenz des Personals und beauftragter Personen sicherstellenSchulung, Rollenklärung und Nachweisstruktur aufbauen
DSGVORechenschaft, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, Kontrolle von DatenflüssenKI-Tools datenschutzrechtlich einordnen und Freigaben dokumentieren
NIS2 Art. 20Management muss Cybermaßnahmen billigen, überwachen und trainiert seinSecurity nicht nur IT überlassen, sondern wirksam steuern
DORA Art. 5Leitungsorgan verantwortet den Rahmen des ICT-Risikomanagements im FinanzsektorGovernance, Auslagerung und Resilienz regelmäßig auf Vorstandsebene prüfen

Tabelle 2

Haftungsrisiken ohne Schulung

LückeMögliche FolgeEntlastender Nachweis
Keine Schulung der GeschäftsleitungOrganisationsverschulden wird leichter behauptbarTeilnahmeprotokoll, Zertifikat, Schulungsunterlagen
Unklare KI- oder Security-ZuständigkeitenKontroll- und ÜberwachungsdefiziteRollenmatrix, Eskalationswege, Beschlussdokumentation
Keine dokumentierte DelegationEntlastungsargumente bleiben im Streitfall schwachWeisungen, Kontrolltermine und Nachweisarchiv

Preislogik

Pre-Launch 29 EUR/MA, regulär 149 EUR

Pre-Launch bis 31. März 2026

29 EUR pro Mitarbeiter

Für Unternehmen, die jetzt einen dokumentierbaren Mindeststandard für die Geschäftsleitung aufbauen wollen.

Regulärer Preis

149 EUR pro Mitarbeiter

Nach Ende der Pre-Launch-Phase gilt der Standardpreis für neue Buchungen.

Wenn Cybersecurity-Haftungsfragen eine größere Rolle spielen, ergänzt der Beitrag Cybersecurity-Gerichtsurteile in Deutschland die Einordnung.

Rechtliche Einordnung

Haftungsschutz entsteht durch Organisation, nicht durch bloßes Delegieren

Der Kurs ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Er schafft aber eine belastbare Grundlage, damit Geschäftsführer die relevanten Regeln erkennen, Pflichten priorisieren und gegenüber Gesellschaftern, Aufsichtsgremien, Versicherern oder Behörden nicht unvorbereitet auftreten.

Externe Primärquellen für die Rechtsgrundlagen sind insbesondere die EU-VO 2024/1689, die NIS2-Richtlinie, DORA, § 43 GmbHG und § 93 AktG.

FAQ

Häufige Fragen zur Geschäftsführer-Schulung

1Muss der Geschäftsführer persönlich teilnehmen?+
Ja, wenn die Person selbst Leitungs-, Freigabe- oder Überwachungspflichten in KI-, Datenschutz- oder Cybersecurity-Themen wahrnimmt. Gerade bei Organpflichten ist ein eigener Schulungsnachweis der Geschäftsleitung deutlich belastbarer als ein reiner Hinweis auf geschulte Fachabteilungen.
2Wie lange dauert die Schulung?+
Die Geschäftsführer-Schulung ist als 90-Minuten-Kompaktkurs aufgebaut. Sie konzentriert sich auf die rechtlich relevanten Pflichten, Fristen, Haftungsrisiken und Nachweisfragen, ohne technische Details unnötig zu vertiefen.
3Schützt das Zertifikat vor persönlicher Haftung?+
Ein Zertifikat beseitigt persönliche Haftung nicht automatisch. Es verbessert aber die Verteidigungsposition, weil die Geschäftsleitung damit einen dokumentierten Schulungsnachweis für einen zentralen Teil ihrer Organisations- und Überwachungspflichten vorlegen kann.
4Gibt es eine Pflicht zur Geschäftsführer-Schulung?+
Eine Norm mit der Überschrift Geschäftsführer-Schulung gibt es nicht. In der Praxis ergibt sich der Schulungsbedarf aber aus Organpflichten nach § 43 GmbHG oder § 93 AktG und aus speziellen Regimen wie Art. 4 EU-VO 2024/1689, NIS2 Art. 20 oder DORA Art. 5, soweit Ihr Unternehmen darunter fällt.
5Kann die Schulung steuerlich abgesetzt werden?+
Typischerweise sind beruflich veranlasste Schulungskosten im Unternehmen als Betriebsausgabe einzuordnen. Die konkrete steuerliche Behandlung sollten Sie im Einzelfall mit Steuerberatung oder Finanzabteilung abstimmen.
6Ist die Schulung für GmbH und AG geeignet?+
Ja. Die Inhalte adressieren ausdrücklich Geschäftsführung einer GmbH und Leitungsorgane einer AG. Der Schwerpunkt liegt auf Organhaftung, Sorgfaltspflichten, Delegation, Überwachung und dokumentierbarer Compliance.
7Welche Compliance-Pflichten betreffen Geschäftsführer direkt?+
Direkt relevant sind vor allem Auswahl, Organisation, Ressourcenzuweisung, interne Kontrolle, Eskalation und Nachweis. Bei KI kommt seit dem 2. Februar 2025 Art. 4 zur KI-Kompetenz hinzu; je nach Unternehmen kommen Datenschutz-, Cybersecurity- oder Finanzaufsichtspflichten ergänzend dazu.
8Reicht es, wenn nur Datenschutz oder IT geschult werden?+
Nein, jedenfalls nicht als alleinige Maßnahme. Wenn Entscheidungen, Freigaben oder Kontrollen auf Leitungsebene erfolgen, sollte die Geschäftsleitung den rechtlichen Rahmen selbst verstehen und die Umsetzung nicht blind auf Fachabteilungen verlagern.

Nächster Schritt

Kostenloses Erstgespräch zur Geschäftsführer-Schulung

Im Erstgespräch klären wir, ob die Seite der Geschäftsleitung allein oder gemeinsam mit Datenschutz, IT, Compliance oder Fachbereichen geschult werden sollte. Sie erhalten eine Einordnung, wie Haftungsframing, Teilnehmerkreis und Nachweisstruktur in Ihrem Unternehmen sinnvoll zusammenpassen.

Wenn Sie bereits konkrete Fragen zu Organhaftung, Aufsichtspflicht oder Schulungsdokumentation haben, ist das Gespräch der schnellste Weg zur Einordnung.